Diözesanversammlung
Was ist eigentlich die Diözesanversammlung?
Die Diözesanversammlung ist das „höchste beschlussfassende Gremium“ eines Diözesanverbands in der DPSG – und steht damit strukturell sogar über dem Diözesanvorstand. Sie setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen – sie ist aber öffentlich, so dass auch Interessierte gerne teilnehmen können!
Die Versammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie beschäftigt sich mit Berichten, Wahlen beispielsweise des Diözesanvorstands, so wie mit der Ausrichtung, Entwicklung und Zukunft des Diözesanverbands. Dabei spielen Anträge eine zentrale Rolle, die alle Mitglieder der Versammlung stellen können.
2025
Antrag 03: Verantwortlichkeit für das Awarenesskonzept in der Diözesanleitung
angenommen
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2024
Antrag 1: Verlängerung der Übersendungsfrist des Protokolls
angenommen
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Initiativantrag 1: Gewaltschutzkonzept für die Diözesanebene
angenommen
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Antrag 4: Neuverfasster Verhaltenskodex für die Diözesanebene
zurückgezogen
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2023
Antrag 3: Antidiskriminierungsarbeit für alle gestalten – Ein Neues Konzept für den Fachbereich Inklusion im DV Köln
angenommen
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Initiativantrag 1: Politische Bildung – dem Rechtsruck entgegenstellen
angenommen
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