Vor Lagern gibt es für Leiter*innen manche Fragen zu klären, beispielsweise, wenn es um ihre Aufsichtspflicht geht. Daher empfehlen wir euch die Teilnahme am Baustein "Haftung- und Versicherungsfragen”.
Wir wollen euch aber auch hier auf der Homepage ein paar Hilfen an die Hand geben.
In den FAQs findet ihr wie immer einige Antworten zum Thema und vor allem auch die Vorlage eines Gesundheitsbogens. Darin werden viele Bereiche rund um Gesundheit und Ernährung abgefragt. Außerdem geht es auch um alle Dinge, die Kinder und Jugendliche allein und selbstständig können, bzw. dürfen.
So könnt sowohl ihr als Leiter*innen als auch die Teilnehmenden und deren Eltern ein sicheres Gefühl haben und sich auf das Lager freuen.
Wir können nicht alle Eventualitäten abdecken, aber hier sind ein paar Handlungsideen, die sich in der Vergangenheit als nützlich erwiesen haben:
Informiere dich vorher über Notarztpraxen, Krankenhäuser und Ärzt*innen in der Umgebung und notiere dir ihre Nummern, um in einer Notsituation nicht erst Googeln zu müssen.
Seid ihr vor Ort in einem Gästehaus, informiere dich über Rettungswege und Notsammelpunkte und gebe diese Infos auch an alle Teilnehmenden weiter. Außerdem sollten zuständige Leiter*innen bestimmen, die die Evakuierung überwachen und kontrollieren, ob die ganze Gruppe vollständig am Sammelpunkt angekommen ist.
Setzt euch am besten im Leitungsteam bei der Lagervorbesprechung zusammen und besprecht alle sicherheitsrelevanten Punkte.
Ihr seid als Leiter*innen verpflichtet euch auch auf Notfälle vorzubereiten. Es gibt kein Gesetz, das eine Erste-Hilfe-Tasche vorschreibt. Dennoch die klare Empfehlung, entsprechende Ausrüstung dabei zu haben.
Eine genaue Empfehlung zu Größe oder Inhalt ist hier nicht möglich. Es sollte aber immer der Situation angepasst sein. Also vom Pflaster bei der kleinen Wanderung, über den Erste-Hilfe-Koffer im Stufenlager bis hin zu angepasster Ausrüstung bei einem Bezirks- oder Diözesanlager. Außerdem sollte es an der Aktivität ausgerichtet werden. Schnitzen mit Wölflingen ist anders zu bewerten als Wandern mit dem Förderverein.
Natürlich sollten die Kinder nicht an schweren akuten Krankheiten leiden. Aber es gibt ja auch chronische Krankheiten oder Allergien, die eine Mitfahrt dennoch erlauben. Kinder/Jugendliche sollten deswegen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Im Endeffekt entscheidet ihr als Leitungsteam, für was ihr die Verantwortung tragen wollt und könnt. Aber wir versuchen niemanden nur aufgrund einer Erkrankung auszuschließen. Vielleicht gibt es ja einen Weg, dass das Kind/ der*die Jugendliche doch mitfahren kann.
Sonderfall Corona: In der aktuellen Situation sollte bei einer möglichen COVID 19 Erkrankung zuvor auf jeden Fall der Rat eines Arzte*einer Ärztin eingeholt werden und das Kind / der*die Jugendliche nur bei einer Entwarnung mit ins Lager genommen werden. Das gilt natürlich auch für Leitende selbst.
Es gibt von Seiten der DPSG keine Vorgaben zum gesundheitlichen Zustand der leitenden Person. Wichtig ist hier vor allem, was du dir zutraust und ob du der Meinung bist, deiner Rolle als Leiter*in auch mit der Erkrankung gerecht zu werden. Außerdem soll die Aufsichtspflicht ja schon aus Gründen der Prävention stets zu zweit ausgeübt werden und so könnt ihr euch im Krankheitsfall gegenseitig unterstützen.
Am besten lässt du dir vorher von den Eltern einen Gesundheitsbogen ausfüllen. So bist du über alle gesundheitlichen Belange deiner Schützlinge informiert und kannst entsprechend handeln. Bitte lese dir schon vor der Fahrt auf jeden Fall alle eingereichten Gesundheitsbögen gewissenhaft durch und stelle ggf. noch vor dem Lager Rückfragen.
Darf ich als Leiter*in den Kindern Medikamente verabreichen?
Die Rechtslage ist da eindeutig – du darfst keine Medikamente auf eigene Faust verabreichen. Das betrifft alle Medikamente (auch solche, die harmlos wirken, wie Kopfschmerztabletten oder Globuli).
Es gibt lediglich zwei Ausnahmen:
Wenn du Ärzt*in bist, gelten andere Regeln. (Die kennst du dann aber auch)
Wenn im Gesundheitsbogen angegeben ist, dass ein Kind Medikamente nehmen muss, bist du sogar verpflichtet, dem Kind die entsprechenden Medikamente zu geben. Du bist dann auch für die Lagerung, Dosierung und den Zeitpunkt der Einnahme des Medikaments verantwortlich.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein*e Leiter*in mit Rettungsschwimmerausbildung bei einer Fahrt dabei ist.
Wir als Verband empfehlen euch dennoch Leiter*innen dabei zu haben, die ein Rettungsschwimmerabzeichen gemacht haben. Welcher Grad ist dabei nicht vorgeschrieben.
Du solltest außerdem in jedem Fall die Eltern vorher darüber informieren, dass ihr einen Schwimmausflug plant und euch eine Bescheinigung unterschreiben lassen, dass ihr Kind schwimmen kann und darf. Am besten erfasst du diese Frage bereits im Gesundheitsfragebogen.
Sei aber vor allem beim Schwimmen in offenen Gewässern immer lieber vorsichtig und orientiere dich mit dem, was ihr den Kindern erlaubt, an deren Kenntnissen und der Ausbildung eurer Leiter*innen.
Grundsätzlich darfst du auf die Angaben der Sorgeberechtigten im Gesundheitsbogen vertrauen. Wenn jedoch Grund zum Zweifel an den Angaben besteht, bist du verpflichtet, die Schwimmfähigkeiten selbst zu überprüfen.
Außerdem sollte bei allen Teilnehmer*innen das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen, dass keine unmittelbare Beaufsichtigung erforderlich ist.
Die Beurteilung hängt in erster Linie von der Körpergröße und der Wassertiefe ab. Hier hat sich die Ansicht etabliert, dass ein Gewässer dann ein Nichtschwimmergewässer ist, wenn es der betreffenden Person maximal bis zur Brust (Brustwarzen) reicht. Zu berücksichtigen ist hierbei aber auch ggf. die Strömung des Gewässers, der Wellengang und die Sogwirkung.
Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern bedürfen einer Einzelfallentscheidung. Teilnehmer*innen dürfen dann unbeaufsichtigt schwimmen, wenn die Sorgeberechtigten über die geplanten Bade- bzw. Wassersportaktivitäten umfassend aufgeklärt wurden, auf dieser Basis eine Einverständniserklärung abgeben und es sich bei den Teilnehmer*innen zweifelsfrei um Schwimmer*innen handelt.
Nichtschwimmer*innen müssen in Nichtschwimmergewässern nicht ständig beaufsichtigt werden, denn dort ist durch die Gewährleistung einer maximalen Wassertiefe (in Relation zur Körpergröße des*der kleinsten in Frage kommenden Nichtschwimmer*in der Gruppe) ein Ertrinkungsrisiko weitgehend ausgeschlossen.
Wir empfehlen dir, derartige Aktivitäten nicht ohne ausreichende Qualifikation auf eigene Faust anzubieten.
Greife bei Wassersportaktivitäten lieber auf die Angebote professioneller Dienstleister*innen zurück. Diese übernehmen zwar nicht die generelle Aufsichtspflicht über die Teilnehmer*innen – diese verbleibt bei dir, entbinden dich allerdings von der Umsetzung der für die betreffende Sportart konkret erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Lediglich die Frage, ob die geplante Aktivität generell für die Teilnehmer*innen geeignet ist, verbleibt in deinem Verantwortungsbereich.
Achte auf jeden Fall darauf, dass die Eltern über alle geplanten Aktivitäten informiert wurden und ihnen zugestimmt haben.
Versicherungen
Sobald du als Mitglied der DPSG in der NaMi gemeldet bist, besteht für dich eine Grundsicherung. Enthalten ist in dieser Grundsicherung eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte.
Seit Januar 2016 unterstützt uns die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH als Versicherungsdienstleister der DPSG.
Das Thema Versicherungen ist vielfältig. Daher hat das Bundesamt auf seiner Homepage eine umfangreiche Liste mit FAQs erstellt, in denen die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema beantwortet werden. Dort findest du außerdem die Kontaktdaten der Ecclesia, der offiziellen Versicherung der DPSG.
Falls du eine Frage hast, die dort nicht beantwortet wird, kannst du dich gerne an uns wenden, wir bemühen uns dann, euch weiter zu helfen und jemanden zu finden, der sich auskennt.
Datenschutz
Rund um den Datenschutz gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Da die DPSG Bundesebene ausführliche FAQs zu diesem Thema erstellt hat, verlinken wir hier einfach auf die entsprechende Homepage-Seite. Dort werden euch alle Fragen rund um die DSGVO, das KDG und sonstige Datenschutz-Angelegenheiten beantwortet.
Ansonsten haben wir noch eine gute, ausführliche Arbeitshilfe des BDKJs, in die ihr euch in die seit der DSGVO geltenden Bestimmungen einlesen könnt.
Bitte denkt immer daran: Wir versuchen euch so gut es geht über aktuelle Geschehnisse zum Datenschutz auf dem Laufenden zu halten, können aber keine rechtlich gültige Beratung anbieten.