Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist seit langem fest in der Ordnung und Ausbildung der DPSG verankert. Ergänzt werden unsere Maßnahmen durch die Vorgaben des staatlichen und kirchlichen Rechts.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Nur wenn Kinder und Jugendliche das Gefühl haben, dass sie ernst genommen werden, ihnen zugehört wird und ihre Meinung ernst genommen wird, werden sie dazu ermutigt, ihre Anliegen zu äußern und ihre Grenzen kennen- und kommunizieren zulernen. Deshalb setzen sich unsere Leitenden in ihrer Ausbildung mit verschiedenen Formen der Partizipation auseinander und lernen, diese altersgerecht aufzubereiten und einzusetzen.
Präventions- und Vertiefungsschulungen
Die Präventionsschulungen sollen sensibilisieren, Wissen vermitteln und die Handlungssicherheit der Leitenden stärken. Es gibt dabei folgende Unterscheidung:
Präventionsschulung Basis Plus (8 Unterrichtsstunden/6 Zeitstunden) = Bausteine 2d + 2e
Vertiefungsschulung (4 Unterrichtsstunden / 3 Zeitstunden) muss alle 5 Jahre nach der Basis Plus Schulung besucht werden
Die Schulungen werden regelmäßig in den Bezirken angeboten. Die Diözesanebene bildet dazu Multiplikator*innen aus. Ihr sucht ein*e Multiplikator*in für eine Schulung in eurem Stamm oder Bezirk? Ihr könnt hier eine Anfrage an praeventions-multis@dpsg-koeln.de senden.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis muss alle fünf Jahre vorgelegt werden und darf bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Es gibt Auskunft darüber, ob es Verurteilungen gab, die hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen relevant sein können und eine Tätigkeit in der DPSG ausschließen.
Wir empfehlen die Einsichtnahme über den Mitgliederservice der Bundesebene. So ist der Schutz eurer Daten gewährleistet und ihr erhaltet eine Bescheinigung, die ihr auf allen Ebenen der DPSG nutzen könnt, ohne ein neues Führungszeugnis beantragen zu müssen. Eine Anleitung dazu findet ihr hier (TODO Link einfügen)
Verhaltenskodex
Alle Gruppierungen der DPSG (Stämme, Bezirke, Diözesanebene) haben einen eigenen Verhaltenskodex. In diesem sind grundlegende Regeln festgelegt. Diese bieten Orientierung und bieten die Möglichkeiten zur gemeinsamen Reflexion. Dieser Verhaltenskodex wird vor Beginn der Tätigkeit unterschrieben. Hier findet ihr den Verhaltenskodex der DPSG Köln (TODO Link einfügen)
Gewaltschutzkonzept
Alle Gruppierungen der DPSG haben ein eigenes Gewaltschutzkonzept (ehemals Institutionelles Schutzkonzept) in dem alle Maßnahmen zur Prävention (sexualisierter) Gewalt beschrieben sind. Hier sind auch Beschwerdewege und Ansprechpersonen der jeweiligen Gruppe benannt. Die Schutzkonzepte sind über die Homepages der Gruppierungen öffentlich einsehbar. Hier findet ihr das Gewaltschutzkonzept der DPSG Köln (TODO Verlinken)
Die Schutzkonzepte werden alle fünf Jahre evaluiert und überarbeitet. Im Zuge der Überarbeitung werden auch die Vorgaben des Landeskinderschutzgesetz NRW eingebunden. Zur Unterstützung der Stämme und Bezirke wurde eine Arbeitshilfe erstellt. Die Arbeitshilfe und alle zugehörigen Methoden findet ihr hier (TODO Verlinken)
Beratungstelefon
Während der Sommerferien in NRW und während des Pfingstwochenendes bietet die Diözesanleitung das Beratungstelefon an. Wenn es auf euren Lagern zu Situationen kommt, in denen ihr euch überfordert fühlt und eine Beratung von außen hilfreich wäre, könnt ihr jederzeit beim Beratungstelefon anrufen. Die Nummer lautet: +49 221 937020-29
Ruft in akuten Notsituationen immer zuerst die Notfallnummern an: Polizei / Rettungswagen / Feuerwehr oder den medizinischen Notdienst.
Wichtige Dokumente
Ausschreibung des Kurat*innenkurses der DPSG Region West 2025/20260,07 MB2 SeitenHerunterladen
Friedenslicht-Gruppenstunde 2023für Biber (Angebot der DAG Biber)0,62 MB4 SeitenHerunterladen
Friedenslicht-Gruppenstunde 2023für Wös und Juffis0,36 MB2 SeitenHerunterladen
Friedenslicht-Gruppenstunde 2023für Pfadis und Rover0,58 MB3 SeitenHerunterladen
In der Regel benötigen alle Leitenden im DV Köln eine Präventionsschulung des Typs "Basis Plus". Die Kriterien hierfür sind z. B. der regelmäßige Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder das gemeinsame Übernachten auf einem Zeltplatz oder in einem Haus mit Kindern und Jugendlichen. In wenigen Ausnahmen wird nur eine Basis-Schulung oder gar keine Schulung benötigt. Sprich am besten mit deinem Vorstand, dieser kann dir weitere Informationen geben.
In jedem Bezirk des DVs Köln werden regelmäßig Präventionsschulungen angeboten. Die Termine erfährst du über deinen zuständigen Vorstand oder hier. Da die Präventionsschulungen nach einem Curriculum durchgeführt werden, das in allen Bistümern in NRW gleich ist, kannst du auch Präventionsschulungen anderer katholischer Jugendverbände, des BDKJs oder einer Pfarrgemeinde in ganz NRW besuchen.
Das Zertifikat deiner Präventionsschulung zeigst du deinem zuständigen Vorstand. Dieser wird sich das Datum der Schulung notieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es dem Vorstand nicht erlaubt, das Zertifikat einzubehalten, zu kopieren oder abzufotografieren.
In diesem Fall wendest du dich am besten an Klara vom Diözesanbüro, sie wird sich die Inhalte der Schulung anschauen. Wenn diese weitestgehend mit den Inhalten des Curriculums der NRW-Bistümer übereinstimmen, kann deine Schulung von uns anerkannt werden.
Unsere Präventionsmaßnahmen ergeben sich aus dem staatlichen und kirchlichen Recht und sind damit nicht verhandelbar. Versuche, mit der Person ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, was die Gründe dafür sind. Erkläre ihm*ihr den Hintergrund und plädiere auf den Kern der Sache, nämlich den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Weigert sich die Person noch immer, kann sie nicht in der angedachten Aufgabe tätig werden.
In jedem Bezirk des DVs Köln werden regelmäßig Vertiefungsschulungen angeboten. Aktuell sind es Schulungen zu den Themen "sexualisierte Sprache" oder "Cybermobbing". Die Termine erfährst du über deinen zuständigen Vorstand.
Auch das Bistum, die Pfarrgemeinden und andere katholische Jugendverbände bieten Vertiefungsschulungen an. Am Titel lässt es sich evtl. nicht sofort erkennen aber in der Ausschreibung wird darauf hingewiesen.
Das Zertifikat deiner Vertiefungsschulung zeigst du deinem zuständigen Vorstand. Dieser wird sich das Datum der Schulung notieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es dem Vorstand nicht erlaubt, das Zertifikat einzubehalten, zu kopieren oder abzufotografieren.
Unsere Präventionsmaßnahmen ergeben sich aus dem staatlichen und kirchlichen Recht und sind damit nicht verhandelbar. Versuche, mit der Person ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, was die Gründe dafür sind. Erkläre ihm*ihr den Hintergrund und plädiere auf den Kern der Sache, nämlich den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Weigert sich die Person noch immer, kann sie nicht in der angedachten Aufgabe tätig werden.
In der Regel müssen alle Leitenden im DV Köln ein eFZ vorzeigen. Die Kriterien hierfür sind z. B. der regelmäßige Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder das gemeinsame Übernachten auf einem Zeltplatz oder in einem Haus mit Kindern und Jugendlichen. In wenigen Ausnahmen kann auf die Einsichtnahme verzichtet werden. Sprich am besten mit deinem Vorstand, dieser kann dir weitere Informationen geben.
Das erweiterte Führungszeugnis wird bei der örtlichen Meldebehörde persönlich beantragt und vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Die Beantragung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch schriftlich oder über das Internet möglich. Frage hierfür am besten bei der zuständigen Meldebehörde nach. Du brauchst zusätzlich einen Nachweis über dein ehrenamtliches Engagement in der DPSG. Diesen findest du bei NaMi in deinem Profil, wenn du auf den Button „Führungszeugnis“ klickst.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Bildern gibt es hier.
Das eFZ muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum im Original dem zuständigen Vorstand vorgezeigt werden. Dieser dokumentiert die Einsichtnahme und das eFZ behältst in jedem Fall du selbst. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es dem Vorstand nicht erlaubt, das eFZ einzubehalten, zu kopieren oder abzufotografieren.
Wir empfehlen eine Einsichtnahme durch den Mitgliederservice des Bundesamtes in Neuss. Zusammen mit einer Einverständniserklärung (ebenfalls bei NaMi hinterlegt) schickst du das eFZ per Post dorthin und bekommst es zusammen mit einer Bestätigung über die Einsichtnahme zurück. Anders als das eFZ selbst, ist diese Bestätigung 5 Jahre gültig und kann, falls nötig, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle vorgelegt werden.
Unsere Präventionsmaßnahmen ergeben sich aus dem staatlichen und kirchlichen Recht und sind damit nicht verhandelbar. Versuche, mit der Person ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, was die Gründe dafür sind. Erkläre ihm*ihr den Hintergrund und plädiere auf den Kern der Sache, nämlich den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Weigert sich die Person noch immer, kann sie nicht in der angedachten Aufgabe tätig werden.
Der Verhaltenskodex ist umfangreicher und ersetzt die Selbstverpflichtungserklärung. Unterschrieben werden, muss er auch wenn bereits eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben wurde.
Unsere Präventionsmaßnahmen ergeben sich aus dem staatlichen und kirchlichen Recht und sind damit nicht verhandelbar. Versuche, mit der Person ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, was die Gründe dafür sind. Erkläre ihm*ihr den Hintergrund und plädiere auf den Kern der Sache, nämlich den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Weigert sich die Person noch immer, kann sie nicht in der angedachten Aufgabe tätig werden.
Immer dann, wenn sich etwas Grundlegendes in den Strukturen oder den Ansprechpartner*innen ändert. Spätestens alle 5 Jahre muss das gesamte Konzept evaluiert werden. Änderungen müssen dann allen Beteiligten in der Gliederung mitgeteilt werden. Dazu zählen sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Leiterrunde und alle Helfenden und Mitarbeitenden.
Im Diözesanbüro könnt ihr euch immer bei Klara melden. Wenn ihr in das Schutzkonzept eurer Kirchengemeinde eingebunden seid, könnt ihr euch auch dorthin wenden.