Zuschüsse

Für die Stämme und Bezirke im Diözesanverband Köln besteht die Möglichkeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan zu beantragen. 

Diese Anträge werden vom Diözesanbüro bearbeitet und beim rdp eingereicht.

Es gibt verschiedene Arten von Maßnahmen, für die ihr Zuschüsse beantragen könnt.


In 2025 gelten folgende Voraussetzungen, die ihr für die Beantragung von Zuschüssen erfüllen müsst. Daher im Folgenden eine kurzer Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen:

1. Die Veranstaltung, für die ihr bei uns Zuschüsse beantragen wollt, muss bis zum 30.04.2025 über dieses Forms-Formular angemeldet werden. Eine Veranstaltung, die nicht angemeldet ist, können wir bei der Verteilung der Zuschüsse leider nicht berücksichtigen.

2. Die Unterlagen müssen 2 Monate nach Veranstaltungsende vollständig bei uns im Diözesanbüro vorliegen. Zu den Unterlagen gehören:

  • Teilnahmeliste im rdp-Format (Vorlage findet ihr hier)
  • Eine Übersicht der Ausgaben
  • Alle Belege (Belege, die nicht digital ausgestellt wurden, müssen im Original vorliegen. Der Platz- oder Raumbeleg ist zwingend erforderlich.)
  • Erfahrungsbericht (bei Freizeiten) oder Kursbericht (bei Bildungsveranstaltungen)
  • Präventionsformular (Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen)
  • Die Bestätigung über andere Zuschüsse (bpsw. kommunale Mittel oder KJG)
  • Ggf. Öko-Antrag

3. Freizeiten müssen mindestens 3 Tage dauern

4. Ihr müsst an mindestens einem ZEM teilgenommen haben.


Für besonders nachhaltige Lager ist es möglich den Öko-Euro zu bekommen.

Er soll eure Bemühungen unterstützen und gewährt euch 2€ zusätzlich pro Teilnehmertag. Wollt ihr den Öko-Euro beantragen, reicht ihr neben den üblichen Unterlagen den Öko-Antrag ein. Und wir benötigen Quittungen über sämtliche Ausgaben, damit wir prüfen können, ob ihr entsprechend eingekauft habt.

Grundsätzlich könnt ihr alle Fragen auch immer an das Diözesanbüro richten - per Mail, oder auch gern per Telefon unter 0221- 937020- 50.


Bildungsmaßnahmen


Bildungsveranstaltung:

Es nehmen Kinder und/oder Jugendliche an der Maßnahme teil (Teilnehmende sind also 6-26 Jahre) und es wird inhaltlich gearbeitet.

Aus- und Fortbildung:

Hier findet Bildung für  Leiter*innen statt. Das können, zum Beispiel, die Modulbausteine der Woodbadge-Ausbildung sein.

Qualitätssicherung:

Zu Qualitätssicherung zählen Reflexionsveranstaltungen für Leiter*innen oder beispielsweise eure Jahresplanung.



Zusätzliche Formulare:

Was?

Wann?

Raum- und Platzbeleg 

Eure Platzrechnung ist nicht vollständig

Aufenthaltsbestätigung 

Euer Aufenthalt war kostenlos (bspw. für Wanderlager)

Fahrtkostenabrechnung
Ihr habt Fahrtkosten erstattet

Bestätigung von Zuschüssen

Ihr bekommt auch andere Zuschüsse
(z.B. von der Stadt)

Antrag zum Öko-Euro

Ihr wollt den Öko-Euro beantragen.


Sommerlager und Freizeiten

Freizeiten sind Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen ohne Bildungsprogramm.

Auch wenn es sich um ein Spiel- und Spaßwochenende handelt, habt ihr vorher meistens ein Beschäftigungsprogramm für die Kinder und Jugendlichen erarbeitet. Überlegt also, ob ihr eure Veranstaltung nicht doch als Bildung abrechnen wollt! Das erhöht den Zuschuss und beim Kursbericht sind wir euch gerne behilflich.

Freizeiten können zwischen drei und einundzwanzig Tagen dauern und es gibt Zuschüsse für Teilnehmende von 6- 26 Jahren.


Zu Freizeiten gehören unter anderem die Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen (KuJ), also eure Sommerlager!

Voraussetzung für die Bezuschussung eures Sommerlagers ist die Teilnahme an einem ZEM des laufenden Jahres.

Neben der Teilnahmeliste und dem Erfahrungsbericht reicht ihr eure Quittungen und Belege ein und eine Zusammenstellung aller (förderfähigen) Kosten. Ihr könnt dazu das Formular benutzen oder eine eigene Tabelle mit denselben Kategorien erstellen. 

Bei der Abrechnung benutzt ihr am besten die Checkliste und reicht sie mit ein. 



 Zusätzliche Formulare

Was?

Wann?

Raum- und Platzbeleg

statt einer Platzrechnung

Fahrtkostenabrechnung
Ihr habt Fahrtkosten erstattet
Anlage Vakanzenmanche TN waren nicht während des gesamten Lagers dabei

Aufenthaltsbestätigung 

 für Wanderlager

Bestätigung von Zuschüssen

Ihr bekommt auch andere Zuschüsse
(z.B. von der Stadt)

Internationale Zuschüsse

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat uns über das Jugendhaus Düsseldorf folgende Rahmenbedingungen zur Förderung von Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit geschickt. Die wichtigste Information kommt jetzt: Um Zuschüsse für Isreal, Tschechien oder Russland beantragen zu können, müsst ihr die Anträge bis zum 31.08.2012 eingereicht haben.

Folgende Einrichtungen könnt für weitere Infos und als Versandadresse für die Antragsunterlagen verwenden:

Isreal

ConAct- Koordinierungszentrum
Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Altes Rathaus – Markt 26
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel: 03491/ 4202 – 60
Fax: 03491/ 4202 – 70
Internet: www.conact-org.de
email: info(at)conact-org.de

Tschechien

Koordinierungszentrum
Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch
Maximilianstr. 7
93047 Regensburg
Tel: 0941/ 58557 - 0
Fax: 0941/ 58557 - 22
Internet: www.tandem-org.de
email: tandem(at)tandem-org.de

Russland

Stiftung Deutsch-Russischer
Jugendaustausch gGmbH
Mittelweg 117
20149 Hamburg
Tel: 040/ 8788679 – 0
Fax: 040 / 8788679 – 20
Internet: www.stiftung-drja.de
email: info(at)stiftung-drja.de

Für internationale Begegnungen mit China oder Japan gilt eine Frist bis zum 15.10.2012. Hier wendet ihr euch bitte an die Diözesanstelle des BDKJ (http://www.bdkj-dv-koeln.de/zuschuesse.html) oder die Bundesstelle des BDKJ-Mitgliedverbandes (http://www.bdkj.de/bdkjde/der-bdkj/bundesstelle.html). Diese werden dann alle Unterlagen an das Jugendhaus Düsseldorf weiterleiten.

Bitte haltet Euch unbedingt an die Fristen, da die Stelle keine Nachfristen gewährt!!

Ausführlichere Infos zu den Anträgen findet Ihr in diesen beiden PDF-Dateien.

Helfen kann euch auch Gertrud Kronenberg von der DPSG, die für Zuschüsse zu internationalen Begegnungen zuständig ist. Die Kontaktdaten dazu findet ihr unter: http://www.dpsg.de/kontakt/ und dann „Internationales“.

Die Förderung der deutschen Teilnehmer bei internationalen Begegnungen ist immer auch über den Landesjugendplan möglich. Das sind die sogenannten ZEM Zuschüsse. In Ergänzung findet ihr nachfolgen einige weitere Links zu möglichen Finanzquellen.

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

http://www.dpsg.de/de/verbandsleben/themen/international/foerdermittel-antraege

Deutsch Französisches Jugendwerk

http://www.dfjw.org/

Deutsch Polnisches Jugendwerk

http://www.dpjw.org/

Stiftung Deutsch russischer Jugendaustausch http://www.stiftung-drja.de/

Tandem (Deutsch Tschechischer Jugendaustausch) http://www.tandem-org.de

Conact (Deutsch Israelischer Jugendaustausch) http://www.conact-org.de/

Europäische Jugendstiftung http://www.coe.int/t/dg4/youth/fej/EYF%20brochure%202009%20German.pdf

EU Programm JUGEND IN AKTION

http://www.jugend-in-aktion.de/

Deutscher Stiftungsindex

http://www.stiftungsindex.de/

Europa für Bürgerinnen und Bürger

http://www.kontaktstelle-efbb.de

Stiftung West Östliche Begegnung

http://www.stiftung-woeb.de/

T-Kit "Finanzierung und Finanzmanagement"

http://youth-partnership-eu.coe.int/youth-partnership/publications/T-kits/9/Tkit9_DE

Fördertipps der Datenbank für Internationale Jugendarbeit http://www.dija.de/foerdertipps/

Quelle: RHP