Sonderurlaub

Das Land NRW stellt Mittel zur Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Mitarbeitende in Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und für Teilnehmer*innen an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt für maximal 8 Tage und kann auch auf mehrere Veranstaltungen aufgeteilt werden.

Wie ihr die Erstattung eures Verdienstausfalls beantragt und welche Voraussetzungen es gibt, findet ihr in den FAQs Sonderurlaub.

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